Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Bürgerstiftung Aßlar
Mühlgrabenstraße 1
35614 Aßlar

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die Bürgerstiftung Aßlar unterstützt gemeinnützige Projekte und Initiativen in Aßlar. Sie fördert insbesondere Bereiche wie Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Umwelt und Sport, um das Gemeinschaftsleben zu stärken.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Bürgerinnen, Bürger und Vereine aus Aßlar können Förderanträge stellen, die auf der Website www.bs-asslar.de zum Download bereitstehen. Die Website bietet außerdem Informationen zu Spenden- und Zustiftungsmöglichkeiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir setzen uns für digitale Barrierefreiheit ein und verfolgen das Ziel, unsere Website so zu gestalten, dass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkt zugänglich ist. Daher arbeiten wir kontinuierlich daran, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) vollständig umzusetzen.

Unserer Webseite setzt die Vorgaben gemäß Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) um:

Feedbackmöglichkeit zur Meldung von Barrieren

Wenn Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen sind, können Sie uns gern einen Hinweis geben:

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg