1. Allgemeines
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es (Erich Kästner)
Was ist eine Stiftung?
Stiftungen besitzen und verwalten Vermögen, mit deren Hilfe insbesondere gemeinnützige Zwecke, sozialer oder kultureller Ausrichtung verwirklicht werden.
Warum stiften Menschen ihr Vermögen für andere?
Viele Menschen haben den Wunsch, für andere Gutes zu tun. Sie wollen helfen oder auch ihre Dankbarkeit zeigen für Glück, dass ihnen im eigenen Leben zuteil wurde oder dafür, dass sie von schweren Schicksalsschlägen verschont blieben.
Manche sind auch ihrer Heimat besonders verbunden, wollen sich über den Tod hinaus ein besonderes Andenken erwerben oder ihr Lebenswerk den zukünftigen Generationen sichern.
Stiftungen sind der Zukunft zugewandt.
Was ist das Besondere an einer Bürgerstiftung?
Anders als bei den „klassischen“ Stiftungen steht bei Bürgerstiftungen die Besonderheit in der Verbindung vieler Stifter, die mit kleineren und größeren Zuwendungen zum Entstehen und Wachsen des Vermögens „ihrer“ Bürgerstiftung vor Ort beitragen.
Das besondere Potential bei Bürgerstiftungen liegt gerade auch in der Möglichkeit jedes Einzelnen, neben finanziellen Mitteln in jeder Höhe, auch durch das Einbringen von Ideen und Arbeitskraft zum Gelingen beitragen zu können.
Die wesentlichen Merkmale einer Bürgerstiftung sind:
- Eine selbstständige und unabhängige Institution
- die Förderung verschiedener gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke
- in einem geografisch begrenzten, d. h. lokalen oder regionalen Wirkungsraum
- langfristiger Vermögensaufbau
- offene Organisationsstruktur und Mittelvergabe.
Wo liegt der Unterschied zwischen einer Stiftung und einer Spende?
Die Stiftung:
Durch eine Zustiftung wird das Vermögen einer bereits bestehenden Stiftung erhöht. Die Zustiftung fließt dem Kapital dieser Stiftung zu und darf nicht verbraucht werden. Sie trägt dazu bei, die Erträge nachhaltig zu vergrößern.
In der Bürgerstiftung Aßlar sind Zustiftungen ab 500,– € ausreichend und willkommen.
Die Spende:
Die Spende ist ein ideales Mittel, um ein bestimmtes Anliegen kurzfristig zu unterstützen.
Anders als eine Zustiftung dürfen Spenden nicht dem Stiftungsvermögen zugeführt werden, sondern müssen bis zum Ende des nächsten Jahres ausgegeben werden.
Als Spende ist grundsätzlich jeder Betrag ausreichend und willkommen.
2. Steuerliche Behandlungen von Zustiftungen und Spenden
Unsere Stiftung ist Steuer befreit. Wer an sie spendet oder ihr zustiftet, kann diese Zuwendungen ganz oder teilweise als Sonderausgaben bei seiner Steuererklärung geltend machen. Damit wird das zu versteuernde Einkommen und mit ihm die zu zahlende Steuer geringer.
3. Wer kann stiften?
Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also voll geschäftsfähig ist, aber auch sogenannte juristische Personen wie beispielsweise Vereine oder Unternehmen, können sich als Stifter betätigen.